Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1861., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für die von der Stadt Neu-Ruppin im Kreis Ruppin des Regierungsbezirks Potsdam auf der Neu-Ruppin-Wittstocker, beziehungsweise Zechliner Straße vom ersteren Orte aus gebaute Chausseestrecke von 1000 Ruthen Länge.