Allerhöchster Erlaß vom 17. Oktober 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Flatower Kreis-Chaussee von der Schlochauer Kreisgrenze bei Pr. Friedland über Ruden auf Lobsens und Wirsitz bis zur Wirsitzer Kreisgrenze.