Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1852., betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf der Gemeinde-Chaussee von der T rier-Saarlouiser Bezirksstraße bei Beckingen über Haustadt und Reinsbach bis an die T rier-Straßburger Staatsstraße.

Charlottenburg, den 17. März 1852.
Berlin den 20. April 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3518).

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