Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1852., betreffend den Bau einer Aktien-Chaussee von der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße bei Mayen über Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße in Andernach, mit einer Zweigstraße von Plaidt bis zur Cöln-Mainzer Staatsstraße an den Netterhöfen in der Richtung auf Neuwied, und die Verleihung der fiskalischen Vorrechte sowie des Chausseegeld-Erhebungsrechts an die betreffende Aktien-Gesellschaft.