Allerhöchster Erlaß vom 17. Juni 1861., betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes auf der Kommunalstraße von Nottuln an der Coesfeld-Appelhülsener Staatsstraße bis Havixbeck im Kreise Münster an die Gemeinde Nottuln und Havixbeck.

Berlin, den 17. Juni 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5412).

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