Allerhöchster Erlaß vom 17. Februar 1890, betreffend die Abtrennung der Verwaltung der Angelegenheiten des Staats-Berg-, Hütten- und Salinenwesens, einschließlich der polizeilichen Aufsicht über den Bergbau, von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten und die Uebertragung dieser Verwaltung auf das Ministerium für Handel und Gewerbe.