Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1872., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Büsum und zu Warwerort im Kreise Norderdithmarschen, Regierungsbezirk Schles wig, vom 1. Mai 1872. ab bis zu der vorbehaltenen Revision des Tarifes zu erheben sind.

Berlin, den 17. April 1872. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8032) - Letztes Blatt als Kopie.
* Hafengeld (entsprechend Schiffsfahrzeug), Bohlwerksgeld, Ladungen (Ladungsarten), Ausnahmen, Befreiungen. Anhang (Hafenkasse, Hafenmeister).

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