Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1868., betreffend die Uebertragung des Baues der Eisenbahn von Herzberg nach Osterode an die Königliche Eisenbahndirektion in Hannover, sowie die Anwendung des Expropriationsrechts auf die zur Ausführung der gedachten Bahn erforderlichen Grundstücke und des Rechts zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke.