Allerhöchster Erlaß vom 16. November 1863., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig-Chaussee von Emden bis zur Alvensleben-Brumbyer Chaussee, im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Mag deburg, an die Unternehmer, den Besitzer des Ritterguts Emden und der Gemeinde Emden.