Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1854., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld-Erhebungsrechts für die Chausseen 1) von Rummelsburg bis zur Schlochauer Kreisgrenze in der Richtung auf Baldenburg, 2) von Rummelsburg nach Pollnow, und 3) von Rummelsburg bis zur Bütower Kreisgrenze bei Cremerbruch.

Charlottenburg, den 16. Januar 1854. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3936).

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