Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1867., betreffend die Ueberweisung der unmittelbaren oberen Leitung des Bergwesens in den neu erworbenen Landestheilen an das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Berlin, Decker 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6555).
* Zuständigkeit Bergbau in den neuen Preußischen Landesteilen, Hütten und Saloinen in Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt am Main, sowie in den vereinigten Gebietsteilen von Bayern, Großherzogtum Hessen.

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