Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1895, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der auf Grund des Gesetzes vom 16. Juli 1895. in das Eigenthum des Staates übergehenden Eisenbahnen an die Eisenbahndirektion in Erfurt.

Berlin 1895. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9785).

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