Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1858., betreffend den Tarif, nach welchem das Brückgeld für das Passiren der Elbbrücken in der Stadt Magdeburg zu erheben ist.

Berlin, den 16. August 1858.
Berlin den 16. September 1858. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4947).
* Brückengeld über die Elbe.

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