Allerhöchster Erlaß vom 16. April 1866., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chausseen in den Kreisen Waldbröl, Gummersbach und Sieg des Regierungsbezirks Cöln: 1) von der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße bei Boxberg durch das sogenannte Homburger Brölthal bis zur Bröler Bezirksstraße unterhalb Ruppichteroth, und 2) durch das in das Homburger Brölthal einmündende Werschbachthal bis Much an der Zeitstraße.