Allerhöchster Erlaß vom 16. April 1866., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chausseen in den Kreisen Waldbröl, Gummersbach und Sieg des Regierungsbezirks Cöln: 1) von der Wiehlmünden-Rother Bezirksstraße bei Boxberg durch das sogenannte Homburger Brölthal bis zur Bröler Bezirksstraße unterhalb Ruppichteroth, und 2) durch das in das Homburger Brölthal einmündende Werschbachthal bis Much an der Zeitstraße.

Berlin, den 16. April 1866. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6319).
* Hier wurde Waldbröl bereits mit Umlaut abgedruckt.

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