Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1888, betreffend die Genehmigung des zweiten Nachtrags zu dem Regulative, betreffend die Verwaltung der provinzialständischen Anstalten und Einrichtungen für Irre, Taubstumme und Blinde, sowie zur Unterstützung angehender Erzieherinnen in der Provinz Posen.