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Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Pr. Eylau, Regierungsbezirk Königs berg, für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Wolfskrug über Creuzburg nach dem Bahnhofe Wittenberg und weiter bis zur Warschauer Straße; 2) von Rossitten über Penken bis zur Warschauer Straße; 3) von Liebenau über Uderwangen und Vierzighuben bis zur Warschauer Straße; 4) von Landsberg über Finken bis zur Braunsberger Kreisgrenze in der Richtung auf Mehlsack; 5) von Landsberg über Kl. Steegen bis zur Heiligenbeiler in der Richtung auf Lichtenfeld; 6) von Glautienen über Sollnicken bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Kobbelbude; 7) von Pr. Eylau bis zur Friedländer Kreisgrenze bei Rappeln in der Richtung auf Domnau; 8) von Reddenau bis zur Friedländer Kreisgrenze in der Richtung auf Bartenstein; 9) von Goerken nach Pr. Eylau.