Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1867., betreffend die Uebertragung der Verwaltung des vormals Hessen-Homburgischen Hypothekenamtes zu Meisenheim an den Hypothekenbewahrer zu Simmern.

Ems, den 15. Juli 1867. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6747).

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