Allerhöchster Erlaß vom 15. Januar 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guts- und Gemeinde-Chaussee im Oscherslebener Kreise zur Fortführung der bereits genehmigten Chaussee von Dingelstedt nach Eilenstedt, einerseits von Dingelstedt über Anderbeck nach Badersleben, andererseits von Eilenstedt über Haus-Nienburg, Schwanebeck, Crottorf und Hordorf nach Oschersleben.