Allerhöchster Erlaß vom 14. November 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 1) von dem Warner Wege an der Tilsit-Gumbinner Staatsstraße über Raudonatschen nach der Lengwethen-Schirwindter Staats-Chaussee zwischen Gindwillen und Gerskullen und weiter über Budwethen bis zur Toussainen-Lasdehner Kreisstraße bei Neu-Egleninken, 2) von der Toussainen-Lasdehner Kreisstraße bei Nettschienen nach der Fähranstalt über die Szeszuppe bei Lenken, im Kreise Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen.