Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1862., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Stadt Barmen und zwar von der am linken Wupper-Ufer hinlaufenden Heckinghäuser Gemeinde-Chaussee über Lichtenplatz bis zur Barmen-Ronsdorfer Staatsstraße bei Herberts-Lichtenscheid.