Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1862., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Stadt Barmen und zwar von der am linken Wupper-Ufer hinlaufenden Heckinghäuser Gemeinde-Chaussee über Lichtenplatz bis zur Barmen-Ronsdorfer Staatsstraße bei Herberts-Lichtenscheid.

Schloß Babelsberg, den 14. Juni 1862. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5556).

15,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 154561


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!