Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1859, betreffend die Befugniß zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes für Eine Meile auf der von den betheiligten Gemeinden auszubauenden sogenannten Merscheider Kommunalstraße von Ohlig an der Benrath-Focher Staatsstraße über Merscheid bis zum Schlagbaum unweit Solingen an der Solingen-Essener Staatsstraße, im Kreise Solingen des Regierungsbezirks Düssel dorf.