Allerhöchster Erlaß vom 13. September 1862., betreffend die Kündigung von zusammen 7,000,000 Rthlrn. Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zum Zwecke der Herabsetzung des Zinsfußes.

Schloß Babelsberg, den 13. September 1862. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5595).
* Thüringische Eisenbahngesellschaft (ThE).

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