Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1871., betreffend die Anwendung des Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober 1870...wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg, Regierungsbezirk Danzig, auf die veränderte Richtung der ad 1. und 2. dieses Erlasses bezeichneten Straßen.

Berlin, den 13. November 1871. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7930)
* Kreis Marienburg (Westpreußen).

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