Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1871., betreffend die Anwendung des Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober 1870...wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg, Regierungsbezirk Danzig, auf die veränderte Richtung der ad 1. und 2. dieses Erlasses bezeichneten Straßen.