Allerhöchster Erlaß vom 13. Jumi 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße bei Mayen bis Rundenstein an der Schleiden-Schmidtheimer Gemeinde-Chaussee, nebst einer Zweig-Chaussee von Ahrdorf bis zur Hüllesheim - Adenau er Gemeindestraße an der Nohner Kehr.

Vom 24. Juni 1853.
Sanssouci, den 13. Juni 1853. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3794).

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