Allerhöchster Erlaß vom 13. Jumi 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von der Coblenz-Lütticher Bezirksstraße bei Mayen bis Rundenstein an der Schleiden-Schmidtheimer Gemeinde-Chaussee, nebst einer Zweig-Chaussee von Ahrdorf bis zur Hüllesheim - Adenau er Gemeindestraße an der Nohner Kehr.