Allerhöchster Erlaß vom 13. Februar 1860., betreffend die Ertheilung des Expropriationsrechts für die von Bromberg über Thorn bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Lowicz zu erbauende Eisenbahn, sowie die Leitung des Baues und Betriebes dieser Bahn durch die Königliche Direktion der Ostbahn.

Berlin, den 13. Februar 1860. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5182)

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