Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1867., betreffend die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in den durch das Gesetz vom 24 Dezember 1866. der Preußischen Monarchie einverleibten, vormals Bayerischen und Großherzoglich Hessischen Landestheilen.

Berlin, den 12. Januar 1867. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6545).
* Wehrpflicht in Preußen.

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