Allerhöchster Erlaß vom 12. August 1865., betreffend die Einrichtung eines Handelsgerichts für die Kreise Barmen und Lennep mit dem Sitze in Barmen.

Gastein, den 12. August 1865. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6163).

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