Allerhöchster Erlaß vom 12 April 1853., betreffend die Aufhebung der Bestimmungen über das engste Maaß der Russischen Rauchröhren.

Charlottenburg, den 12. April 1853. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3840).
* Vermutlich waren damit Schornsteine gemeint, die in den östlichen Provinzen gebaut wurden.

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