Allerhöchster Erlaß vom 11. Mai 1849., betreffend die Genehmigung des von dem siebenten General-Landtage der Schlesischen Landschaft gefaßten Beschlusses wegen Verleihung des von dem Kreditverbande bisher ausgeschlossenen ländlichen Grundeigenthums mit "Neuen Schlesischen Pfandbriefen", nebst dem demselben angeschlossenen Regulative.

Charlottenburg, den 11. Mai 1849. S. 182-203 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3130).
* Interessant zur Bankgeschichte in Schlesien, immerhin bestand für Kredite ein Landschaftsreglement seit 1779.

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