Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Ruppin, Regierungsbezirk Potsdam, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Treskow bis zur Grenze des Osthavelländischen Kreises vor Fehrbellin.