Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1888, betreffend die Genehmigung des revidirten Statuts für die Provinzial-Hülfskasse der Provinz Posen, sowie des Dritten Nachtrages zu dem Regulativ vom 16. August 1871, betreffend die Verwaltung der provinzialständischen Anstalten und Einrichtungen für Irre, Taubstumme und Blinde, sowie zur Unterstützung angehender Erzieherinnen in der Provinz Posen.