Allerhöchster Erlaß vom 11. Juli 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den von den Kreisen Kosten und Fraustadt im Regierungsbezirk Posen beschlossenen Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 1) von Grätz über Kosten und Jerka nach Kunowo zum Anschluß an die Gostyn-Dolziger Chaussee, und 2) von Lissa über Storchnest, Woynowice und Kriewen nach Jerka.