Allerhöchster Erlaß vom 11. Januar 1869., betreffend die Erhebung des Chausseegeldes auf der Chaussee von Wangerin nach dem Bahnhofe gleichen Namens, im Regierungsbezirk Stettin.

Berlin, den 11. Januar 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7321).

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