Allerhöchster Erlaß vom 11. Dezember 1871, betreffend den Tarif, nach welchem die Wehrabgaben auf der Werra und der Schleuse vom 1. Januar 1872 ab bis auf Weiteres zu erheben sind.

Berlin, den 11. Dezember 1872. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7935)

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