Allerhöchster Erlaß vom 11. August 1848., betreffend die den Ständen des Königsberger Kreises bewilligten fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Straßen 1) von Cüstrin über Neudamm bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Soldin und Pyritz; 2) von Zorndorf über Quartschen und Bärwalde nach Königsberg; 3) von Königsberg nach der neuen Oder bei Nieder-Wutzow; 4) von Königsberg nach der Oder bei Nieder-Kränig in der Richtung auf Schwedt; 5) von Königsberg über Schönfließ nach der Grenze des Soldiner Kreises in der Richtung auf Soldin, und 6) von dem neuen Belliner Vorwerk nach der Oder bei Güstebiese.

Sanssouci, den 11. August 1848.
Berlin den 13. September 1848. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3027).
* Ein Erlaß für die Neumark der Provinz Brandenburg.

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