Allerhöchster Erlaß vom 10. Oktober 1859, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee durch das Eisern-Thal, im Kreise Siegen, von der Staatsstraße bei Eiserfeld über Eisern-Thal, im Kreise Siegen, von der Staatsstraße bei Eiserfeld über Eisern, Ringsdorf und Wilmsdorf, zum Anschluß an die Siegen-Dillenburger Staatsstraße.