Allerhöchster Erlaß vom 10. Mai 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Neuhaldensleben über Althaldensleben, Hundisburg, Sr. Rottmersleben, Kl. Santersleben und Schackensleben bis zur Kreisgrenze gegen Eichenbarleben, sowie einer Zweig-Chaussee von Althaldensleben bis zum Anschluß an die Magd eburg-Neuhaldenslebener Chaussee unweit Wedringen.