Allerhöchster Erlaß vom 10. März 1852., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf die Gemeinde-Chaussee von der Moselfähre bei Mülheim über Monzelfeld bis zur Tr ier-Mainzer Staatsstraße zwischen Longcamp und dem stumpfen Thurm.

Charlottenburg, den 10. März 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3504).
* Mülheim an der Mosel.

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