Allerhöchster Erlaß vom 1. Dezember 1869., betreffend den Erwerb bepfandbriefter, zur Subhastation gestellter Güter durch die landschaftlichen Kredit-Institute in den sechs östlichen Provinzen der Monarchie.

Berlin, den 1. Dezember 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7552)

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