Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 5. Mai 1862, nach welchem die Abgabe für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und Elbe zu erheben ist.

Berlin, den 5. Mai 1862. 3 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5535).
* Mit dem Tarif für Warenarten, genannt sind die Hebestellen (Schleusen): Finow-Kanal bei Liebenwalde oder Neustadt-Eberswalde, Friedrich-Wilhelms-Kanal bei Neuhaus oder Brieskow, an der Spree bei Fürstenwalde oder Berlin, an der Havel bei Zehdenick, Oranienburg, Spandau, Brandenburg oder Rathenow, am Ruppiner Kanal bei der Kannenburger Schleuse, am Plauer Kanal bei Parey oder Plaue. Auch Ausnahmen, Geflößtes Holz, Befreiungen,

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