Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 31. Oktober 1864., betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und des Rechts zur Erhebung eines Schleusengeldes in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer öffentlichen Schiffahrtsstraße im Rhinluch vom Ruppiner Kanal resp. dem Linumer Rhin abwärts bis Fehrbellin.

Berlin, den 31. Oktober 1864. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5971).

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