Allerhöchster Erlaß, betreffend das Rangverhältniß des Vorsitzenden der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken.

Vom 15. Juni 1892.
Neues Palais, den 15. Juni 1892. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9551).

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