Allerhöchste Kabinetsordre vom 6ten April 1813., daß auch die im Amte stehenden Geistlichen und Schullehrer von der Verbindlichkeit der Landwehr beizutreten, ausgenommen seyn sollen.

Breslau, den 6ten April 1813.
Berlin den 26sten Juni 1813. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 173).
* Preußische Landwehr: Befreiung vom Dienst.

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