Allerhöchste Kabinetsordre vom 28sten April 1813., daß, in Hinsicht der Streitigkeiten zwischen Pächtern und Verpächtern, nicht der Tag des Tilsiter Friedens-Traktats, sondern die Evakuation des Landes als der Zeitpunkt des beendigten Kriegs-Zustandes anzunehmen ist.