Allerhöchste Kabinetsordre vom 28sten April 1813., daß, in Hinsicht der Streitigkeiten zwischen Pächtern und Verpächtern, nicht der Tag des Tilsiter Friedens-Traktats, sondern die Evakuation des Landes als der Zeitpunkt des beendigten Kriegs-Zustandes anzunehmen ist.

Dresden, den 28sten April 1813. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 174).

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