Allerhöchste Kabinetsordre vom 23sten September 1812., betreffend die erweiterte Befugniß des Herrn Justizministers von Kircheisen zu Bewilligung des außergerichtlichen Verkaufs der Güter der Pflegebefohlnen und Dispensation von der sonst in der Regel nothwendigen öffentlichen Subhastation.

Potsdam, den 23sten September 1812.
Berlin den 13ten Oktober 1812. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 134).

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