Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Juni 1821., das Ressort-Verhältniß der Regierungen zur Hauptverwaltung der Staatsschulden betreffend.

Berlin, den 9ten Juni 1821. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 649).
* Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden, später Reichsschuldenverwaltung. - Preußisches Staatsschuldengesetz

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