Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Januar 1823., daß der Bergbau etc., wozu eine Belehnung erforderlich, Gewerbesteuerfrei seyn soll.

Berlin, den 9ten April 1823. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 773).
* Wenige Zeilen auf einer Seite oben mit der Gewerbesteuer Befreiung für "Bergbau, so wie der Hütten- und Hammerbetrieb" (sofern nach der Provinzial-Bergbau-Ordnung eine Belehnung der Bergbaubehörde erforderlich ist).

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