Allerhöchste Kabinetsorder vom 9. März 1839., wegen Unzulässigkeit der exekutivischen Beschlagnahme von Uniformstücken der Offiziere außer Dienst.

Berlin, den 1839. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1985).

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