Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten November 1835., wodurch die von einer Gesellschaft Antwerpener Kaufleute unternommene Renten-Ausspielung in Absicht des Verbots der Theilnahme und der Strafen für ein Spiel in einer fremden Lotterie erklärt ist, und die betreffenden Ministerien in künftigen Fällen derselben Art zu ähnlichen Verboten autorisirt werden.

Berlin, den 8ten November 1835. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1675).

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