Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. März 1842., betreffend die Verbindlichkeit der Apotheker, denen eine erledigte persönliche Konzession wieder verliehen wird, zur Uebernahme der Offzin-Einrichtung ihres Vorgängers.

Berlin, den 8. März 1842.
Berlin am 4. Mai 1842. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2258).

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